(09.11.2015) Wenn es schneit oder eisiger Regen auf dem Trottoir zu gefährlicher Nässe gefriert, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer. Zu ihren Obliegenheiten im Winter gehören die Räum- und Streupflicht auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, ferner in den Hauseingängen, den Garagenhöfen, wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze.
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