Novellierte Arbeitsstättenverordnung noch nicht zu Ende gedacht
(30.01.2015) Bereits am 4. Februar will sich das Kabinett mit der überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung befassen. Das zuständige Ministerium schlägt vor, so ist es dem Entwurf zu entnehmen, die Arbeitsbedingungen dahingehend zu verändern, als dass zukünftig auch in Sanitärräumen - und dazu gehören nun einmal auch Toilettenräume - ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung vorhanden sein muss. Nicht nur hier besteht die Gefahr einer gravierenden Änderung der Arbeitsstättenverordnung. In der Umsetzung würde es bedeuten, dass kostbarer, durch Tageslicht beleuchteter Raum verbraucht würde.
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