Archive for September 19th, 2024

Es braucht schnelle politische Beschlüsse, beschleunigte Planung, und zügiges Bauen von Extra-Wohnraum

(19.09.2024) Die neuen Zahlen zu den Baugenehmigungen für Wohnungen belegen aus Sicht der Immobilienwirtschaft, dass eine Wohn-Wende in Deutschland überfällig ist. "Es braucht jetzt Tempo, Tempo, Tempo: schnelle politische Beschlüsse, beschleunigte Planung plus Genehmigung und zügiges Bauen von Extra-Wohnungen, damit wieder mehr Menschen Chancen auf ein bezahlbares Zuhause haben", kommentiert ZIA-Präsidentin Iris Schöberl die Lage. "Die Bundesregierung hat gute Ideen vorgelegt, aber auf drei Viertel der Wegstrecke hat sie offenbar Angst vor der eigenen Courage bekommen. Da muss der Gesetzgeber nachbessern."Weiterlesen →
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5. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

(19.09.2024) Die Anmeldung für den 5. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin am Donnerstag, den 14.11.2024, ist nun online möglich. Die Kongressleitung unter Prof. Dr. jur. Horst. G. Rustmeier präsentiert an diesem Tag im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin ein erstklassiges Programm mit namhaften Referenten zu aktuellen Themen wie Nachhaltiges Bauen und bezahlbares Wohnen, "Gebäudetyp E" und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.Weiterlesen →
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Terminhinweis BGH: Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

(19.09.2024) Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem über die wechselseitigen Ansprüche von Eigentümer und Ersteher nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren zu entscheiden ist.Weiterlesen →
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Zwangsversteigerung der Wohnung: Welche Rechte haben die Mieter?

(19.09.2024) Ein bekannter mietrechtlicher Grundsatz lautet "Kauf bricht nicht Miete". Wird eine Mietwohnung verkauft, tritt der neue Eigentümer an der Stelle des bisherigen Vermieters in den Mietvertrag ein. Der Mietvertrag mit seinem Inhalt bleibt bestehen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner gelten weiter. Allerdings gibt es bei der Zwangsversteigerung eine Ausnahme.Weiterlesen →
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