(16.09.2024) Die "ansonsten stets zuverlässig arbeitende Kanzleigehilfin" kann auch nichts mehr retten, wenn ihre fehlerhafte Fristenberechnung vom Anwalt nicht überprüft wurde. Der Einwand einer Juristin, im Homeoffice keinen Zugriff auf die dafür notwendige Papierakte zu haben, zog beim OLG Dresden nicht.
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