(01.08.2024) Ausstellungsgeräte in einem Küchenstudio müssen ein Energielabel haben. Dies gilt laut OLG Köln selbst dann, wenn das Gerät nur als Platzhalter dient und unstreitig nicht verkauft werden soll. Händler müssten mindestens zweimal täglich kontrollieren, dass die Kennzeichnung noch da ist.
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