(16.10.2014) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte über die Klage einer Bieterin gegen die im Vergabeverfahren für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Frankfurt Main ergangene Auswahl zu entscheiden, bei der die Klägerin nicht den Zuschlag erhalten hatte. Sie hat erhebliche Verfahrensfehler, darunter insbesondere einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, sowie Bewertungsfehler bei der Auswahlentscheidung infolge nicht sachgerecht vorgenommener Bewertungen und Gewichtungen der einzelnen Kriterien in der Auswahlentscheidung gerügt.
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