Erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigt
(17.07.2014) Bauunternehmer können künftig wieder sicher feststellen, in welchen Fällen sie oder ihre Auftraggeber die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Bundestag und Bundesrat haben im Umsatzsteuergesetz klargestellt, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführt, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), begrüßen diese Regelung.
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JUL