(05.08.2014) Keine Nachbarschaft wird begeistert sein, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe ein so genanntes Stundenhotel eröffnet werden soll. Doch das alleine ist noch kein schlagendes Argument bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Um hier erfolgreich zu sein, muss eine schlüssige rechtliche Argumentation vorliegen. Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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