(16.06.2015) Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 oder danach beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig sein sollen, schreibt sie in einer Antwort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage (18/4986) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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