(12.09.2016) Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hat vorgeschlagen, dass zukünftig die privilegierte Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im planerischen Außenbereich (§ 35 BauGB) weitgehend abgeschafft und durch eine Planungspflicht der Gemeinden ersetzt werden soll. Danach sollen sowohl gewerbliche wie auch landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe nur noch gebaut werden dürfen, wenn die Gemeinde eine entsprechende Bauleitplanung durchgeführt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen, da er die kommunale Planungshoheit stärkt.
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