"50-Prozent-Quorum" abgeschafft - öffentliches Interesse alleiniges Kriterium für Allgemeinverbindlichkeit
(04.12.2013) "Mit der Vereinbarung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird die Tarifautonomie in wichtigen Punkten gestärkt." Dies erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute (03.12.2013) in Berlin mit Blick auf den in der vergangenen Woche ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Durch den Wegfall des "50-Prozent-Quorums", nach dem ein Tarifvertrag nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigen, gelte nun das "öffentliche Interesse" als alleiniges Kriterium für die Allgemeinverbindlichkeit. "Damit wird sichergestellt, dass Tarifverträge im öffentlichen Interesse, z. B. für eine Tarifrente Bau, künftig auch auf nicht verbandlich organisierte Betriebe anzuwenden sind. Dies stärkt den fairen Wettbewerb", erklärte Schmieg weiter.
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