Aufzeichnungspflichten selbst noch bei Stundenverdiensten von 17 Euro!"
(15.12.2014) "Wir fordern die Arbeitsministerin auf, den Grenzwert von 4.500 Euro, ab dem keine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit mehr besteht, auf 2.200 Euro zu senken. Dieser Grenzwert ist eine Frechheit, unterstellt er doch in Wahrheit einen Mindeststundenverdienst von 17 Euro."
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