(01.06.2015) Am heutigen 1. Juni ist das sogenannte "Bestellerprinzip" bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. "Der Gesetzgeber hat in der Praxis aber kein echtes 'Bestellerprinzip' verabschiedet. Nach dem aktuellen Gesetz ist es praktisch nicht mehr möglich, dass ein Wohnungssuchender einen Makler provisionspflichtig beauftragt", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD.
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