(11.12.2013) Am 29.11.2013 ist das Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) in Kraft getreten.
Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention hat das Land Schleswig-Holstein eine zentrale Informationsstelle eingerichtet, die ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führt und Vergabesperren aussprechen kann. In Kürze wird das Register gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg geführt.
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