Sie benötigen rechtliche Beratung bei der Erstellung, Durchführung und Beendigung eines Bauvertrages oder eines Architektenvertrages? Sie wollen Ihre Rechte bei Baumängeln oder bei Vergütungs- oder Leistungsansprüchen durchsetzen? Sie brauchen baubegleitende Rechtsberatung bei einem Bauprojekt?
Das Mietrecht unterteilt sich zum einen in das gewerbliche Mietrecht und zum anderen in das Wohnraummietrecht. Beim gewerblichen Mietrecht stehen Geschäftsräume im Mittelpunkt, d.h. Räume, die für gewerbliche oder andere selbständige Tätigkeiten angemietet werden. Bei der Vermietung von Gewerberaum sind eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. In diesem Bereich vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern. Das Wohnraummietrecht befasst sich mit Räumen, die zum Wohnen, d.h. zur dauernden privaten Nutzung, bestimmt sind. In diesem Bereich vertreten wir ausschließlich die Interessen von Vermietern.
Im Vordergrund stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander sowie der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Verwaltung.
Dieses Gebiet befasst sich insbesondere mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von (bebauten) Grundstücken.
Bauträgerrecht befasst sich überwiegend mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Vergütung des Bauträgers. Beim Maklerrecht geht es zumeist um die Durchsetzung oder die Abwehr des Provisionsanspruches des Maklers.
Im Forderungsbeitreibungsverfahren gilt es, Geduld und Ausdauer zu beweisen. Ein vollstreckbarer Titel kann unter Umständen schnell bewirkt werden, die Vollstreckung selbst gestaltet sich allerdings oftmals langwierig. Da sich Vollstreckungsverfahren und Schuldner von Fall zu Fall unterscheiden, gibt es keine festen Grundsätze, welche Vollstreckungsmaßnahmen zielführend sind. Wir beraten und vertreten Sie oder Ihre Kunden als Gläubiger, um Ihnen die oftmals mühselige und beschwerliche Forderungsbeitreibung abzunehmen – vom ersten Mahnschreiben, über die Titulierung Ihrer Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sparen Sie sich den Weg über das Inkassounternehmen, das bei Widerständen ohnehin einen Rechtsanwalt konsultieren wird, kommen Sie stattdessen direkt zu uns und sparen wertvolle Zeit.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Zivilsachen.
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