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Bayern: Landtag beschließt Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

(13.07.2018) Zur Stärkung der bayerischen Justiz hat der Bayerische Landtag am 11.07.2018 das Gesetz zur Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) beschlossen. Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg werde im Wesentlichen wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums vom selben Tag.Weiterlesen →
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BRAK: Installation und Erstregistrierung am beA wieder möglich

(05.07.2018) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird eigenen Angaben zufolge am 04.07.2018 im Laufe des Nachmittages die Client Security wieder zum Download und zur Installation bereitstellen. Die Erstregistrierung am beA werde dann wieder möglich sein, so die BRAK. Zuvor habe die Firma secunet Security Networks AG hinsichtlich der Beseitigung der in ihrem Gutachten vom 18.06.2018 unter Ziffern 3.5.4 und 5.4.1 benannten Schwachstellen grünes Licht für die Client Security gegeben.Weiterlesen →
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Zeitplan für beA-Inbetriebnahme bekannt

(29.06.2018) Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb genommen. Dies haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern am 27.06.2018 auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mehrheitlich beschlossen. Zunächst sollen die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt und die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden, sodann das beA-System freigeschaltet werden.Weiterlesen →
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Justiz im 21. Jahrhundert – Wieviel Rechtsstaat wollen wir uns leisten?

(28.06.2018) "Justiz im Dialog" in München: Der Bayerische Richterverein und der Deutsche Richterbund laden Medienvertreter zu einer Diskussion zum Thema "Justiz im 21. Jahrhundert - Wieviel Rechtsstaat wollen wir uns leisten?" ein am Mittwoch, 04.07.2018, um 18 Uhr im Künstlerhaus am Lenbachplatz, Lenbachplatz 8, 80333 München. ...Weiterlesen →
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DAV legt Initiativstellungnahme zum beA-Sicherheitsgutachten vor

(27.06.2018) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat eine Initiativstellungnahme zu dem von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlichten Gutachten der secunet Security Networks AG (secunet) abgegeben. Das Gutachten lässt nach Ansicht des DAV Fragen offen, die wichtige Punkte der IT-Sicherheit des beA-Systems betreffen. Mit der Initiativ-Stellungnahme soll eine erste Einschätzung des Gutachtens vor der Konferenz der Präsidenten der örtlichen Rechtsanwaltskammern am 27.06.2018 abgegeben werden, um die dort erforderliche sachliche Analyse der Situation zu unterstützen.Weiterlesen →
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BRAK: beA-Abschlussbericht liegt vor – Über Wiederinbetriebnahme wird bald entschieden

(22.06.2018) Das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG weist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr aus. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), deren Hauptversammlung nun am 27.06.2018 über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden will.Weiterlesen →
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Anwälte klagen gegen BRAK auf sicheres beA

(19.06.2018) Mehrere Rechtsanwälte haben unter Koordination durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. Dies teilte die GFF am 17.06.2018 mit. Die derzeit von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleiste keine ausreichende Sicherheit und gefährde das anwaltliche Berufsgeheimnis, so die Anwälte.Weiterlesen →
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Bundestag verlängert Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden

(11.06.2018) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof ist auch künftig erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Der Bundestag verlängerte am 07.06.2018 eine entsprechende Regelung bis zum 31.12.2019. Ohne diese Entscheidung wäre die bisherige Wertgrenze Ende Juni 2018 weggefallen.Weiterlesen →
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Bundestag verlängert Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden

(11.06.2018) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof ist auch künftig erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Der Bundestag verlängerte am 07.06.2018 eine entsprechende Regelung bis zum 31.12.2019. Ohne diese Entscheidung wäre die bisherige Wertgrenze Ende Juni 2018 weggefallen.Weiterlesen →
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BRAK: Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden

(07.06.2018) Das bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.06.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad.Weiterlesen →
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