(03.08.2018) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekräftigt in einer erneuten Initiativstellungnahme (37/2018) zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) seine bereits früher geäußerte Ansicht, dass auch Schwachstellen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Betrieb der Postfächer nicht ver-, aber behindern können, beseitigt werden, bevor das Postfach wieder in Betrieb genommen wird. Im Ergebnis rät der DAV dazu, die Wiederinbetriebnahme des beA zu verschieben.
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