(10.03.2025) Die Lübecker Stadtverwaltung hat eine Satzung zur "Zweckentfremdung" von Wohnraum vorgelegt. Ziel ist es, bestehende Wohnungen zu erhalten und vor Verwahrlosung zu schützen. Zudem soll Umnutzungen, zum Beispiel zu Ferienwohnungen, nur noch nach einer Genehmigung durch die Verwaltung zugelassen werden. Anlass für das Vorgehen der Stadt sei die häufige Umwandlung normaler in Ferienwohnungen. Der Verordnung muss die Bürgerschaft noch zustimmen.
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MäRZ