Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten
(10.12.2024) Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informieren über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte am Bau.
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