(11.11.2024) Haftungsfall knapp vermieden: In der Klageschrift stand eine veraltete Adresse, woraufhin der Postbote zunächst an einen Dritten vor Ort zustellte. Laut OLG war die Partei für die gesamte Verzögerung verantwortlich, aber der BGH entschied, dass der Fehler des Zustellers dem Gericht zugerechnet wird.
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