(11.10.2024) Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten eine einmalige Lebensentscheidung und will gut vorbereitet sein. Wer sich über seine Wünsche und Vorstellungen im Klaren ist, kann angesichts des knappen Angebots in vielen Regionen Deutschlands jedoch unter Druck geraten, den Kaufvertrag schnell zu schließen. Um Bedenkzeit zu haben, ohne dass ein anderer Bieter zuvorkommt, gehen Kaufwillige deshalb häufig eine Reservierungsvereinbarung ein. Üblicherweise regelt diese Vereinbarung die befristete Verpflichtung des exklusiv tätigen Maklers, das Grundstück während dieser Frist niemand anderem anzubieten. Im Gegenzug zahlt der Interessent eine Reservierungsgebühr. Kommt es zum Kaufvertrag, wird die Gebühr in aller Regel auf den Kaufpreis angerechnet. Falls der Kauf jedoch platzt, soll der Makler die Gebühr behalten dürfen.
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