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Beweiswirkung elektronischen Empfangsbekenntnisses

(01.12.2022) Auch das von einem Rechts­an­walt elek­tro­nisch ab­ge­ge­be­ne Emp­fangs­be­kennt­nis er­bringt ge­gen­über dem Ge­richt den vol­len Be­weis der Zu­stel­lung. Laut Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt muss die Iden­ti­tät des zu­ge­stell­ten Schrei­bens so­wohl für den ab­ge­ben­den Ju­ris­ten als auch für das Ge­richt außer Zwei­fel ste­hen. Dabei stellt der vom An­walt an das Ge­richt über­sand­te Da­ten­satz das ei­gent­li­che Emp­fangs­be­kennt­nis dar.Weiterlesen →
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