(01.12.2022) Auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis der Zustellung. Laut Bundesverwaltungsgericht muss die Identität des zugestellten Schreibens sowohl für den abgebenden Juristen als auch für das Gericht außer Zweifel stehen. Dabei stellt der vom Anwalt an das Gericht übersandte Datensatz das eigentliche Empfangsbekenntnis dar.
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