(15.08.2022) Ab heute gelten neue Bedingungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung im Gebäudebestand. Das BMWK hat angesichts knapper Haushaltsmittel unangekündigt und kurzfristig Fördersätze verringert. Die Änderungen gehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer, Sanierungspläne vieler Wohnungseigentümergemeinschaften werden durchkreuzt, statt vorangetrieben.Weiterlesen →
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