(11.07.2022) Einem Verfahren kann nicht eine neue Wendung gegeben werden, indem man in der Revision den Anspruch auf einen anderen Klagegrund stützt. Der Bundesgerichtshof verwies auf die Interessen des Beklagten, der genau wissen müsse, wogegen er sich verteidigen müsse. Anlass war ein Verfahren, in dem der Autokäufer wohl erst spät erkannt hatte, dass deliktische Ansprüche gegen die Herstellerin wenig Aussicht auf Erfolg hatten.
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JUL