(29.10.2021) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) macht heute im Bundesanzeiger bekannt, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung in Bezug auf das Wettbewerbsregister vorliegen. Diese Bekanntmachung ist Voraussetzung dafür, dass die Mitteilungs- und Abfragepflichten in Bezug auf das Wettbewerbsregister anwendbar werden.
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