(01.09.2021) Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer (hier: Grafiker) gestattet, seine Tätigkeit im Home-Office auszuüben, kann seine Weisung ändern und die Rückkehr ins Büro anordnen, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen das Home-Office sprechen. Dies hat das Landesarbeitsgericht München in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden (Urteil vom 26.08.2021 - 3 SaGa 13/21). Auch aus der ausgelaufenen Home-Office-Regelung ...
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