Mieterbund begrüßt Wahlfreiheit, fordert aber Sicherstellung der Informationsmöglichkeit auch für Geringverdiener
(23.04.2021) "Die Würfel sind gefallen. Vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates entfällt die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren auf die Mieter:innen ab Juli 2024", erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, angesichts des gestrigen Beschlusses des Bundestages zum Telekommunikationsgesetzes (TKG). "Ein guter Tag für all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten."
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