(02.02.2021) Mit Beschluss der für das Bau- und Wohnungsaufsichtsrecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29.01.2021 hat diese verschiedene wohnungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen betreffend eine Liegenschaft in der Frankfurter Innenstadt als rechtmäßig erachtet und den Eilantrag der Eigentümerin, die mehrere Immobilienobjekte in Frankfurt am Main besitzt, abgelehnt.
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