Bundeskabinett berät über die Streichung des Nebenkostenprivilegs
(16.12.2020) "Der Gesetzgeber sollte mit der geplanten Wahlfreiheit des Mieters hinsichtlich der Versorgung mit Kabelfernsehen differenziert umgehen", fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. "Sachdienlich wäre eine zeitlich limitierte Bindung für die Umlage der Kabelgebühren, nach deren Ablauf der Mieter frei entscheiden kann, ob er weiterhin den Kabelanschluss des Vermieters nutzen möchte oder nicht, weil er sich zum Beispiel einen anderen Anbieter suchen will."
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DEZ