(25.11.2020) Wer auf seinem eigenen Grundstück baut, ist Bauherr und für Haus und Grund verantwortlich. Die Baufirmen müssen, um ihren Vertrag zu erfüllen, das Grundstück der Bauherren betreten dürfen. Dazu, wie auch für den Schutz der Baustelle gegen Vandalismus, brauchen die Bauunternehmer ein eingeschränktes Hausrecht. Einige Schlüsselfertig-Firmen, so die Erfahrung der VPB-Berater bundesweit, schießen dabei in letzter Zeit über das Ziel hinaus und untersagen nicht nur Unbefugten, sondern auch den Bauherren selbst den Zutritt zur Baustelle.
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