Archive for November 6th, 2019

Neue EU-Schwellenwerte bekannt gemacht

(05.11.2019) Am 31.10.2019 wurden die neuen EU-Schwellenwerte im Amtsblatt L 279 auf den Seiten 23, 25, 27 und 29 bekannt gegeben. Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2020.Weiterlesen →
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VPB: Bei Bauarbeiten im Winter auf Temperaturen achten

(05.11.2019) Bauarbeiten, die um den Gefrierpunkt herum erledigt werden, sind immer problematisch. Die meisten Baustoffe dürfen nämlich nur bis zu bestimmten Temperaturen eingesetzt werden, darunter nicht mehr. Das klappt nicht auf allen Baustellen. Die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) beobachten bei ihren Baukontrollen häufig frostbedingte Schäden, weil Putze und Estriche falsch verarbeitet wurden und nicht ausreichend Zeit zum Aushärten hatten.Weiterlesen →
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Normen im Baurecht: ZIA begrüßt Vorstoß aus Bayern und NRW

(06.11.2019) Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den Vorstoß aus Bayern und Nordrhein-Westfalen für eine grundlegende Reform der Normung. Dem Vorschlag der Bundesländer zufolge sollten Normen im Baurecht künftig in drei Kategorien unterteilt werden, anhand derer deutlich wird, welche Standards wirklich notwendig sind ("necessary"), welche über die Mindestanforderung hinaus gehen ("nice to have") und welche lediglich als Beiwerk ("luxury") gelten. Beim Wohnungsbau reiche die Beschränkung auf die erste Kategorie, damit die Schaffung von Wohnraum beschleunigt und effizienter ausgestaltet wird.Weiterlesen →
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Bundesregierung: Dauerhafte Wertgrenze bei Nichtzulassungsbeschwerde

(06.11.2019) Ein Gesetzentwurf, der die Funktionsfähigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) gewährleisten soll, und damit verbundene Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen haben am Montag im Fokus einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gestanden. Acht Sachverständige aus Praxis und Wissenschaft nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13828), mit dem unter anderem die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden soll.Weiterlesen →
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