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OLG Koblenz bejaht Anscheinsbeweis für Kontamination eines Brunnens von außen

(08.03.2019) Geht nach der Sanierung einer Abwasserleitung die Belastung eines benachbarten Brunnens mit Fäkalbakterien in nahem zeitlichem Zusammenhang rapide zurück, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass Schadstellen in der Abwasserleitung für die Kontamination ursächlich waren. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit erst kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 17.08.2017 (Az.: 1 U 729/15) entschieden und den beklagten Abwasserzweckverband, der in erster Instanz noch obsiegt hatte, dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte in der Folge die Rechtsansicht des Ersten Zivilsenats bestätigt. Die Parteien haben sich nach Angaben des OLG zwischenzeitlich verglichen.Weiterlesen →
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