(23.01.2018) Seit 2008 gibt es den Energieausweis für Bestandsgebäude. Da Energieausweise nur zehn Jahre gelten, werden seit vergangenem Jahr die ersten Energieausweise nach und nach ungültig. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Hauseigentümer, die vermieten oder ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten prüfen, wann ihr Dokument abläuft, damit sie es rechtzeitig erneuern können.
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