(05.12.2018) Das neue Bauvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und für alle seither geschlossenen Bauverträge gilt, enthält neben Verbesserungen für private Bauherren auch problematische Regelungen. Dazu gehört nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren (VPB) auch die Neufassung der sogenannten Abnahmefiktion.
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