(31.10.2018) Viele angehende Bauherren kennen den Begriff "Baugrenze". Aber die wenigsten haben schon einmal von der "Baulinie" gehört, das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder. Beide Begriffe stammen aus der Planzeichenverordnung (PlanZV) über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts. Sie sind also gesetzlich geregelt. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, kurz B-Plan.
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